KOSTENTABELLE
-
Gegenstandswert bis
Anwaltsgebühren
Gerichtsgebühren
3.000,- €*
684,25 €
238,- €
4.000,- €*
833,85 €
280,- €
5.000,- €*
1.017,45 €
322,- €
6.000,- €
1.184,05 €
364,- €
7.000,- €
1.350,65 €
406,- €
8.000,- €
1.517,25 €
448,- €
9.000,- €
1.683,85 €
490,- €
10.000,- €
1.850,45 €
532,- €
13.000,- €
2.005,15 €
590,- €
16.000,- €
2.159,85 €
648,- €
19.000,- €
2.314,55 €
706,- €
22.000,- €
2.469,25 €
764,- €
25.000,- €
2.623,95 €
822,- €
30.000,- €
2.864,93 €
898,- €
Den GEGENSTANDSWERT erhalten Sie, indem Sie das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen beider Lebenspartner berechnen.
Für jedes unterhaltsbeberechtigte
Kind (egal ob minderjährig oder voll-
jährig) ziehen Sie pauschal 250,- EUR vom Nettoeinkommen ab. Darüber hinaus kann das monatliche Nettoeinkommen um Ihre mo-
natliche Kreditbelastungen vermindert werden.
Der Gegenstandswert erhöht sich um
den Wert des Versorgungsaus-
gleichs. Dieser beträgt je auszugleichendem Versorgungsanspruch 10% des zuvor berechneten dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommens, höchstens 50 %, mindestens jedoch 1.000,-
EUR.
Die KANZLEI führt die Berechnung gerne für Sie durch, wenn Sie ihr die erforderlichen Beträge mitteilen.
Bitte beachten Sie stets, dass die
Festsetzung des Gegenstandswer-
tes letztlich verbindlich durch das Gericht erfolgt.