KOSTENTABELLE

 

Gegenstandswert bis

Anwaltsgebühren

Gerichtsgebühren

3.000,- €*

684,25 €

238,- €

4.000,- €*

833,85 €

280,- €

5.000,- €*

1.017,45 €

322,- €

6.000,- €

1.184,05 €

364,- €

7.000,- €

1.350,65 €

406,- €

8.000,- €

1.517,25 €

448,- €

9.000,- €

1.683,85 €

490,- €

10.000,- €

1.850,45 €

532,- €

13.000,- €

2.005,15 €

590,- €

16.000,- €

2.159,85

648,- €

19.000,- €

2.314,55 €

706,- €

22.000,- €

2.469,25 €

764,- €

25.000,- €

2.623,95 €

822,- €

30.000,- €

2.864,93 €

898,- €

 

 

Den GEGENSTANDSWERT erhalten Sie, indem Sie das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen beider Lebenspartner berechnen.

Für jedes unterhaltsbeberechtigte Kind (egal ob minderjährig oder voll-
jährig) ziehen Sie pauschal 250,- EUR vom Nettoeinkommen ab. Darüber hinaus kann das monatliche Nettoeinkommen um Ihre mo-
natliche Kreditbelastungen vermindert werden.

Der Gegenstandswert erhöht sich um den Wert des Versorgungsaus-
gleichs. Dieser beträgt je auszugleichendem Versorgungsanspruch 10% des zuvor berechneten dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommens, höchstens 50 %, mindestens jedoch 1.000,- EUR.

Die KANZLEI führt die Berechnung gerne für Sie durch, wenn Sie ihr die erforderlichen Beträge mitteilen.

Bitte beachten Sie stets, dass die Festsetzung des Gegenstandswer-
tes letztlich verbindlich durch das Gericht erfolgt.