KOSTEN-INFORMATION

 

Für eine Billigscheidung eignen sich einfach gelagerte Fälle ohne Streitpotential.

Das sind insbesondere einvernehmliche Scheidungen bei denen im gerichtlichen Verfahren lediglich die Ehescheidung und allenfalls noch der Versorgungsausgleich behandelt werden.

 

Über die KANZLEI erhalten Sie eine Ehescheidung mit anwaltlicher Rundum-Versorgung zum Sparpreis. Es ist der Anspruch der KANZLEI, dass die Qualität der anwaltlichen Leistung nicht mit den Kosten abnimmt.

 

Die KANZLEI ist bemüht, die Kosten Ihrer Scheidung stets auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Sie wählt im Rahmen der gesetzlichen Mindestgebühren stets die kostengünstigste Möglichkeit.

 

Durch eine einvernehmliche Scheidung (ein Ehegatte beantragt die Scheidung, der andere stimmt zu) können Sie bereits eine Halbierung der Anwaltsgebühren erreichen.

Je nach Gericht kann über eine Reduzierung des Gegenstandswertes um bis zu 30 % eine weitere Verringerung der Anwalts- und der Gerichtskosten erreicht werden. Die Kanzlei ist bemüht, auch dieses Einspar-Potential für Sie zu nutzen.

 

Beratungsgespräche im Rahmen des Scheidungsmandates lösen keine zusätzlichen Kosten aus.

 

Die KOSTENTABELLE soll Ihnen eine Orientierung über die Höhe der zu erwartenden Scheidungskosten bieten. Die Tabelle geht davon aus, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird.

 

Wenn beide Eheleute nur über ein niedriges Einkommen verfügen kommt die Inanspruchnahme von VERFAHRENSKOSTENHILFE in Betracht.

Ein entsprechender Antrag kann für Sie von der Kanzlei beim Gericht gestellt werden.

Ob Sie Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, und welche Informationen und Belege hierzu erforderlich sind, teilt Ihnen die KANZLEI auf Anfrage gerne mit oder Sie führen die Berechnung selbst durch über www.pkh-rechner.de.

 



Sie haben Fragen zu den Scheidungskosten?

Kontaktieren Sie uns unter +49 721 705075 oder direkt per Kontaktformular.