KOSTENTABELLE
-
Gegenstandswert bis
Anwaltsgebühren
Gerichtsgebühren
2..000,- €*
470,05 €
178,- €
3.000,- €*
621,78 €
216,- €
4.000,- €*
773,50 €
254,- €
5.000,- €*
925,23 €
292,- €
6.000,- €
1.076,95 €
330,- €
7.000,- €
1.228,68 €
368,- €
8.000,- €
1.080,40 €
406,- €
9.000,- €
1.532,13 €
444,- €
10.000,- €
1.683,85 €
488,- €
13.000,- €
1.820,70 €
534,- €
16.000,- €
1.957,55 €
586,- €
19.000,- €
2.094,40 €
638- €
22.000,- €
2.231,25 €
690- €
25.000,- €
2.368,10 €
742- €
30.000,- €
2.591,23 €
812- €
Den GEGENSTANDSWERT erhalten Sie, indem Sie das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen beider Lebenspartner berechnen.
Für jedes unterhaltsbeberechtigte
Kind (egal ob minderjährig oder voll-
jährig) ziehen Sie pauschal 250,- EUR vom Nettoeinkommen ab. Darüber hinaus kann das monatliche Nettoeinkommen um Ihre mo-
natliche Kreditbelastungen vermindert werden.
Der Gegenstandswert erhöht sich um
den Wert des Versorgungsaus-
gleichs. Dieser beträgt je auszugleichendem Versorgungsanspruch 10% des zuvor berechneten dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommens, höchstens 50 %, mindestens jedoch 1.000,-
EUR.
Die KANZLEI führt die Berechnung gerne für Sie durch, wenn Sie ihr die erforderlichen Beträge mitteilen.
Bitte beachten Sie stets, dass die
Festsetzung des Gegenstandswer-
tes letztlich verbindlich durch das Gericht erfolgt.